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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01   

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https://dejure.org/2001,16599
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 (https://dejure.org/2001,16599)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 (https://dejure.org/2001,16599)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 1 Sa 75/01 (https://dejure.org/2001,16599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur Beendigungskündigung nach Ablehnung zumutbarer Änderungsverträge durch den Arbeitnehmer; Dringende betriebliche Gründe; Übergang zu Teilzeitarbeitsverhältnissen aufgrund verminderten Bedarfs an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Auch die anderen Kammern haben in der Entscheidung des beklagten Landes zum Übergang zur Teilzeitarbeit durchweg einen ausreichenden Anlass für die Änderungskündigung zum Übergang in die Teilzeitarbeit gesehen (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 - auf juris.de veröffentlicht, dort RN 91ff sowie die Entscheidungen der 2. Kammer vom 03.07.2003 - 2 Sa 62/03 - und 25.09.2003 - 2 Sa 210/03 - beide allerdings zum Grundschulbereich sowie 15.09.2004 - 2 Sa 58/04 - alle nicht, auch nicht auf juris.de, veröffentlicht).

    Dies ist auch in der bisherigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts bereits anerkannt worden (vgl. dazu das Grundsatzurteil der erkennenden Kammer vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 - auf juris.de veröffentlicht, dort RN. 116 mit weiteren Nachweisen; so auch die 2. Kammer mit Urteilen vom 25.09.2003 - 2 Sa 210/03 - sowie vom 15.09.2004 - 2 Sa 58/04 - beide nicht, auch nicht auf juris.de, veröffentlicht).

    Die erkennende Kammer ist zwar in dem Grundsatzurteil vom 18.10.2001 (- 1 Sa 75/01 - auf juris.de veröffentlicht) von der Vorstellung ausgegangen, man könne die nicht teilnehmenden Lehrkräfte im Wege einer Änderungskündigung zur Teilnahme an der Maßnahme flexible Teilzeitarbeit zwingen, denn die Kammer hat dies als die mildere Alternative zu der seinerzeit streitigen Beendigungskündigung gegenüber einer nicht teilnehmenden Lehrkraft angesehen und der Kündigung mit diesem Argument die Wirksamkeit versagt.

    Dies ist erstmals in dem Urteil der erkennenden Kammer vom 12.09.2002 (- 1 Sa 345/01 - auf juris.de veröffentlicht) anerkannt worden, das zwischen den selben Parteien ergangen ist, wie das Urteil vom 18.10.2001 a. a. O..

    Der Sache nach hat die erkennende Kammer dies bereits im Urteil vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 - (a. a. O.) freilich ohne Bezug auf den seinerzeit noch nicht in Kraft getretenen § 307 BGB - ebenso gesehen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07

    Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf

    Denn wie die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 18.10.2001 (1 Sa 75/01, auf juris.de veröffentlicht) entschieden und jüngst nochmals bekräftigt hat (Urteil vom 15.07.2008 - 1 Sa 528/05), hätte das beklagte Land bei einer Ablehnung der freiwilligen Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit auch eine Änderungskündigung zur Erzwingung dieser Teilnahme aussprechen können, um so in einem nicht unter Zeitdruck durchgeführten geordneten Verfahren klären zu können, ob die angetragenen Änderungen sozial gerechtfertig sind.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 5 Sa 147/07

    Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept

    Das beklagte Land hätte selbst diese Zusatzkosten noch um den Anteil für das Schuljahr 2003/2004 verringern können, wenn es dem Kläger bereits 2002/2003 eine Änderungskündigung zur Erzwingung der Teilnahme an der flexiblen Teilzeitarbeit ausgesprochen hätte, so wie das die 1. Kammer des Landesarbeitsgerichtes in dem Grundsatzurteil vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 - (auf juris.de veröffentlicht; vgl. dazu auch das Urteil der 1. Kammer vom 15.07.2008 - 1 Sa 528/05 ) bereits vorgezeichnet hatte.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 3 Sa 361/08

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung -

    Diesbezüglich ist als unangreifbare unternehmerische Entscheidung des beklagten Landes angenommen worden, hinsichtlich des ermittelten Unterrichtsbedarfes für das jeweils bevorstehende Schuljahr auf der Grundlage der von den jeweiligen Schulen eines Schulamtsbezirkes angemeldeten Unterrichtsstunden nur noch - von Ausnahmen z. B. für verbeamtete Lehrkräfte abgesehen - mit Lehrkräften auf Teilzeitbasis zusammenzuarbeiten (z. B. LAG M-V vom 04.04.2006 -5 Sa 243/05-, juris; vom 18.10.2001 - 1 Sa 75/01 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2002 - 1 Sa 345/01

    Änderungskündigungen zur Herabsetzung der Arbeitszeit von Lehrern sind zulässig

    Vgl. die Urteile der Kammer vom 18.10.2001, 1 Sa 75/01 und weitere.
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